Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung ist eine gemeinsame Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände. Im Rahmen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung werden diese Selbsthilfestrukturen im Sinne einer Basisfinanzierung institutionell bezuschusst.
Die förderfähigen Ausgaben sind im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung in Kapitel A.8.2. näher beschrieben.
Antragsfrist
Senden Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.02. des jeweiligen Förderjahres an den für Sie zuständigen Regionalen Runden Tisch.
Ausnahme: Neu gegründete Selbsthilfegruppen können jeweils bis zum 31.10. des Jahres einen Antrag stellen.
Antragsformulare
Die Antragsformulare finden Sie hier.
Bitte senden Sie Ihren vollständigen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen an den für Sie zuständigen Regionalen Runden Tisch.
Tipp: Die Selbsthilfekontaktstellen in Bayern unterstützen Sie ebenfalls gerne bei allgemeinen Fragen zu Ihrer Selbsthilfegruppe sowie bei Fragen zu Ihren Anträgen. Hier finden Sie eine Liste der Selbsthilfekontaktstellen in Bayern auf der Website der SeKo Bayern.
Bitte beachten Sie, dass Sie dem Regionalen Runden Tisch zusammen mit dem neuen Förderantrag den Nachweis über die Mittelverwendung des Vorjahres zusenden:
Nachweis über die Mittelverwendung
Damit Sie jeweils im neuen Förderjahr Gelder beantragen können, ist die Verwendung der Fördermittel aus dem Vorjahr nachzuweisen: Dieser Nachweis muss bis zum 15.02. des Folgejahres eingegangen sein. Sie bestätigen als Fördermittelempfänger, dass Sie im Rahmen der Pauschalförderung die Gelder ausschließlich für gesundheitsbezogene Selbsthilfearbeit verwendet haben.
Tipp: Reichen Sie den Nachweis über die Mittelverwendung gemeinsam mit dem neuen Antrag ein. Wenn Sie im Vorjahr keinen Antrag gestellt haben, ist dafür auch kein Nachweis über die Mittelverwendung erforderlich. Schicken Sie uns in diesem Fall bitte nur Ihren neuen Antrag zu.
Es gibt zwei unterschiedliche Verwendungsmitteilungen, abhängig von der Fördersumme:
a.) Verwendungsbestätigung für Förderbeträge bis 800,00 EUR
Sie als Fördermittelempfänger bestätigen, dass Sie die Fördermittel wirtschaftlich, sparsam, zweckentsprechend und ggf. entsprechend der Satzung verwendet haben. Es sind keine Einnahmen-Ausgaben-Übersicht und kein Tätigkeitsbericht anzufertigen.
b.) Verwendungsnachweis für Förderbeträge über 800,00 EUR
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis sowie Ihrem kurzen Tätigkeitsbericht, der beschreibt, was Sie im vergangenen Jahr an Gruppen-programmen umgesetzt haben. Bitte erstellen Sie als zahlenmäßigen Nachweis eine Übersicht über alle Einnahmen und Ausgaben. Sie als Fördermittelempfänger bestätigen uns, dass Sie die Fördermittel wirtschaftlich, sparsam, zweckentsprechend und ggf. entsprechend der Satzung verwendet haben.
Allgemeine Nebenbestimmungen
Wir als Krankenkassen und Krankenkassenverbände haben die Rahmenbedingungen für die Selbsthilfeförderung in Bayern durch Allgemeine Nebenbestimmungen festzulegen. Diese dienen als verbindliche Grundlage für die Durchführung der Förderung. Sie sind Bestandteil der Antragsformulare und unserer Fördermitteilung.
Bitte lesen Sie sich die Allgemeinen Nebenbestimmungen daher aufmerksam vor dem Ausfüllen Ihres Antrages durch.
Was passiert mit Ihrem Antrag?
Der vollständig ausgefüllte Antrag wird durch den für Sie zuständigen Regionalen Runden Tisch (RRT) geprüft. Eventuell fehlende Unterlagen werden nachgefordert. Ihr Antrag wird in der Vergabesitzung des RRT besprochen und es wird über die Förderung entschieden. Der Vergabesitzung gehören Beiratsmitglieder der Krankenkassen, Mitarbeitende des RRT sowie Vertretungen der Selbsthilfe in beratender Funktion an.
Wichtig zu wissen:
Die Bewilligung der Gelder in der Pauschalförderung erfolgt immer unter Vorbehalt. Erst nach Vorliegen aller Unterlagen, einschließlich des Nachweises der Mittelverwendung, ist das Verfahren rechtlich abgeschlossen.
