I. Pauschalförderung

Mit der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung leisten die Krankenkassen und ihre Verbände einen maßgeblichen Beitrag zur Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Diese Fördermittel werden als Zuschüsse zur Absicherung der originären und vielfältigen Selbsthilfearbeit sowie der regelmäßig wiederkehrender Aufwendungen gewährt. Ob Ausgaben anerkannt und als förderfähig bewilligt werden, entscheiden die Krankenkassen und ihre Verbände nach Maßgabe des Leitfadens und pflichtgemäßem Ermessen.

Die förderfähigen Ausgaben sind im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung in Kapitel A.8.2. näher beschrieben.

Stellen Sie bitte Ihren Förderantrag nach § 20h SGB V schriftlich mit Hilfe des aktuellen Antragsformulars – siehe Rubrik Antragsformulare.. Ihr Antrag muss rechtsverbindlich von zwei legitimierten Vertretungen unterzeichnet sein und ist bis spätestens 31.10. für das kommende Förderjahr einzureichen bei der

GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern
c/o BKK Landesverband Bayern
Selbsthilfe (S5)
Züricher Straße 25
81476 München

Frau Dr. Renate Lange
Telefon: 089 74579-153
E-Mail: lange@bkk-lv-bayern.de

Frau Lan Vo
Telefon: 089 74579-169
E-Mail: vo@bkk-lv-bayern.de

Gerne dürfen Sie uns auch im Vorfeld Ihrer Antragstellung kontaktieren, um etwaige Fragen zu klären.

Abschließend werden die Anträge in der Vergabesitzung von der GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern sowie durch die von der Selbsthilfe benannten und legitimierten Vertretungen gemeinsam beraten.

Die Entscheidungen über die Vergabe der Fördermittel erfolgt gemeinsam und unter Berücksichtigung der insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel und des nachvollziehbaren Förderbedarfs der Antragsstellenden.

Kriterien, die bei der Mittelverteilung für Selbsthilfekontaktstellen in Bayern berücksichtigt werden, sind im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung in Kapitel A.8.3 näher beschrieben.