Förderebenen

Die gesetzlichen Regelungen (§ 20h SGB V) geben in Deutschland zwei Förderstränge für die Selbsthilfe vor. 70% der gesetzlich zur Verfügung stehenden Fördermittel sind für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und 30% der gesetzlich vorgesehenen Fördermittel sind für die krankenkassenindividuelle Projektförderung vorgesehen.

1. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung – unterstützt die routinemäßige Selbsthilfearbeit

Bundesebene:

Förderung der Bundesorganisation der Selbsthilfe durch die Bundesverbände der Krankenkassen.

Landesebene:

Förderung landesweiter Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen durch die GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern.

Regionale Ebene:

Förderung der örtlichen Selbsthilfegruppen durch die Regionalen Runden Tische in Bayern. 

 

 2. Krankenkassenindividuelle Projektförderung – unterstützt zielorientiert ausgerichtete, inhaltlich und zeitlich begrenzte Projekte

Bundesebene:

Unterstützt werden in der Regel die Entwicklung und Erprobung von Ansätzen und Beispielen guter Praxis.

Landesebene:

Unterstützt werden Projekte landesweiter Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen.

Regionale Ebene:

Unterstützt werden Projekte regionaler Selbsthilfegruppen.