Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbandes vom 10. März 2000 in der jeweils gültigen Fassung basiert auf den Grundsätzen zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V. Er regelt die finanzielle Unterstützung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeorganisationen durch die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände.
Der Leitfaden definiert die Rahmenbedingungen für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung, die krankenkassenindividuelle Projektförderung, das Antragsverfahren sowie die Förderkriterien. Ziel ist die Stärkung der gesundheitlichen Selbsthilfe als wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkv-spitzenverband.de
