II. Projektförderung

Bei der krankenkassenindividuellen Projektförderung geht es um zielorientierte und zeitlich klar begrenzte Vorhaben. Gefördert werden Aktivitäten, die über die regelmäßigen Aufgaben und das normale Maß der verbandsspezifischen Selbsthilfearbeit hinausgehen. Sie sollen insbesondere dazu beitragen, im Rahmen der Selbsthilfearbeit die Situation der Betroffenen und deren Angehörigen zu verbessern sowie gesundheitliche Ressourcen zu stärken. Indikationsbezogene Aktivitäten stehen im Mittelpunkt des Projektgeschehens. Reine Freizeitangebote sind von der Bezuschussung ausgeschlossen.

Beispiele für Projekte: 

  • Veranstaltungen, sofern sie nicht regelmäßig stattfinden, z. B. Gesundheitstage, Symposien, Patiententage, Angehörigentreffen, Jubiläumsveranstaltungen
  • Plakataktionen, Werbespots
  • Besondere Kursangebote oder Workshops für die ganze Gruppe
  • Wochenendseminare für Betroffene und Angehörige

Die förderfähigen Ausgaben sind im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung in Kapitel B.8.2. näher beschrieben.

Ab dem Förderjahr 2026 erfolgt in Bayern die Projektförderung ausschließlich durch einzelne Krankenkassen und/oder deren Verbände. Einen Überblick über die krankenkassenindividuelle Projektförderung in Bayern im Jahr 2026 mit den Ansprechpersonen und Fristen finden Sie im Dokument “Krankenkassenindividuelle Projektförderung in Bayern 2026”.

Die jeweiligen Krankenkassen und/oder deren Verbände gestalten die krankenkassenindividuelle Projektförderung inhaltlich und strukturell in eigener Verantwortung. Es wird empfohlen, sich vor Antragsstellung mit der jeweiligen Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

Bitte stellen Sie Ihre Projektanträge rechtzeitig! Sie dürfen mit Ihrem Projekt erst beginnen, wenn eine Bewilligung des gewählten Fördermittelgebers vorliegt.