I. Pauschalförderung
Die Formulare werden den Selbsthilfekontaktstellen jährlich aktualisiert zur Verfügung gestellt.
Senden Sie Ihren Antrag bitte jeweils bis zum 31.10. (Antragseingang) für das folgende Förderjahr per Post an:
GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern
c/o BKK Landesverband Bayern
Selbsthilfe (S5)
Züricher Straße 25
81476 München
Frau Dr. Renate Lange
Telefon: 089 74579-153
E-Mail: lange@bkk-lv-bayern.de
Frau Lan Vo
Telefon: 089 74579-169
E-Mail: vo@bkk-lv-bayern.de
Bitte beachten Sie:
Nur vollständige Antragsunterlagen gewährleisten die abschließende Prüfung Ihres Förderantrages. Deshalb sind bei der Beantragung pauschaler Fördermittel bei der „GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern“ alle Antragsunterlagen einzureichen.
Nicht ordnungsgemäß ausgefüllte Anträge werden nicht angenommen bzw. abgelehnt.
Vollständige Anträge müssen spätestens bis zur Antragsfrist am 31.10. für das folgende Förderjahr eingereicht werden. Bei der Antragsfrist handelt es sich um eine sog. Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass Anträge, die zu einem späteren Zeitpunkt beim Fördermittelgeber eingehen, keine Berücksichtigung finden können und abgelehnt werden müssen. Für die Einhaltung der Antragsfrist ist der Eingangsstempel des BKK Landesverbands Bayern maßgebend.
II. Projektförderung
Ab dem Förderjahr 2026 erfolgt in Bayern die Projektförderung ausschließlich durch einzelne Krankenkassen und/oder deren Verbände. Einen Überblick über die krankenkassenindividuelle Projektförderung in Bayern im Jahr 2026 mit den Ansprechpersonen und Fristen finden Sie im Dokument “Krankenkassenindividuelle Projektförderung in Bayern 2026”.
Die jeweiligen Krankenkassen und/oder deren Verbände gestalten die krankenkassenindividuelle Projektförderung inhaltlich und strukturell in eigener Verantwortung. Es wird empfohlen, sich vor Antragsstellung mit der jeweiligen Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
Bitte stellen Sie Ihre Projektanträge rechtzeitig! Sie dürfen mit Ihrem Projekt erst beginnen, wenn eine Bewilligung des gewählten Fördermittelgebers vorliegt.
